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Windenergie-Ausschreibung endet mit neuem Negativrekord

© IWR© IWRMünster – Bei der aktuellen Ausschreibung für die Windenergieanlagen an Land ist die Zuschlagsmenge auf ein neues Allzeittief gefallen. Der seit über einem Jahr anhaltende Negativtrend beim Windenergie-Neubau in Deutschland verschärft sich damit weiter.

Schon seit Mai 2018 wird das Ausschreibungsvolumen für neue Windkraftanlagen an Land regelmäßig unterzeichnet. Eine kurz- bzw. mittelfristige Änderung ist trotz des Windgipfels bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier im BMWi nicht zu erwarten.

Windenergie-Ausschreibung an Land - nur 176 von 500 MW zugeteilt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der aktuellen Ausschreibung zum Gebotstermin 01. September 2019 für Windenergie an Land erteilt und bekannt gegeben. Von den ausgeschriebenen 500 Megawatt (MW) Windkraftleistung konnten nur 176 MW an zulässigen Geboten vergeben werden, in der letzten August-Auktion 2019 lag die Zuschlagsmenge noch bei 208 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der auch für diese Runde geltende Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Wie zum August-Termin 2019 gingen auch zu diesem September-Termin 2019 ausschließlich Gebote zu 6,20 ct/kWh und 6,19 ct/kWh ein. Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. Oktober 2019.

Regionale Verteilung: NRW nach Windkraftleistung vorne
Die Zuschlagsmenge von 176 MW Windkraftleistung verteilt sich auf 21 Gebote. Gewinner nach Zuschlagsmenge war Nordrhein-Westfalen mit 64,2 MW verteilt auf vier Gebote. Mit sechs Zuschlägen gingen die meisten nach Schleswig-Holstein (30,2 MW). Die verbleibenden elf Zuschläge verteilen sich mit je ein oder zwei Projekten auf Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, so die BNetzA.

IWR: Windbranche braucht verlässliche Rahmenbedingungen zur Standortsicherung
Die Umstellung auf das Ausschreibungssystem für den Neubau von Windkraftanlagen an Land in Verbindung mit der restriktiven Genehmigungspraxis haben im Ergebnis zu der paradoxen Entwicklung geführt, dass im Jahr 2017 bei dem niedrigsten Zuschlags-Vergütungspreis in Höhe von 3,82 ct/kWh die Auktion vielfach überzeichnet war und im Jahr 2019 bei einem deutlich höheren Vergütungspreis von 6,20 ct/kWh die letzten Auktionen massiv unterzeichnet sind. „Das neuerliche Ausschreibungs-Ergebnis deckt einmal mehr die Schwächen dieses planwirtschaftlichen Steuerungsinstruments für den Windenergie-Ausbau auf. Gleichzeitig setzt die Politik wie vor Jahren bei der Solarindustrie den Wirtschaftsstandort in einer weiteren Zukunftsbranche leichtfertig aufs Spiel“, so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch.

© IWR, 2019


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10.09.2019

 



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