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Nächtliches Blinken an Windkraftanlagen - Der LightManager steht in den Startlöchern

© Windenergie und Flugsicherheit GmbH, Foto: Tom Niklas Kraack© Windenergie und Flugsicherheit GmbH, Foto: Tom Niklas KraackSehestedt – Windparks in Deutschland sollen schon bald ohne nächtliches Dauerblinken betrieben werden. Zahlreiche Anbieter sind bereits am Markt vertreten, jetzt hat die Windenergie und Flugsicherheit GmbH ihr transpondergestütztes BNK-System vorgestellt.

Geht es nach der Bundesregierung, dann werden schon bald die Blinklichter an Windkraftanlagen nachts nur noch dann im Einsatz sein, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Für die BNK-Anbieter mit ihren unterschiedlichen Systemen eröffnet sich ein lukratives Geschäft.

WuF: Transpondergestütztes BNK-System mit Ausfallsicherung
Die Windenergie und Flugsicherheit GmbH (WuF) hat mit dem LightManager ein transpondergestütztes System entwickelt, das die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vollumfänglich erfüllt, zudem aber auch ein Höchstmaß an Präzision, Flexibilität und Ausfallsicherheit bietet. Es basiert auf dem Multilaterationsverfahren, bei dem mehrere Sensoren die Position eines Flugobjekts mit maximaler Genauigkeit bestimmen, sodass das Einschalten der Nachtkennzeichnung exakt auf den Wirkraum begrenzt werden kann. Über die permanente Überwachung des Luftraums lassen sich zudem Transponderausfälle in den Luftfahrzeugen erkennen und die Nachtkennzeichnung vorsorglich aktivieren (Fail Save) – ein wesentlicher Beitrag zur Flugsicherheit.

Schleswig-Holstein und Hamburg – Sensornetzwerk realsiert
Technisch betrachtet besteht die Transponderüberwachung des LightManagers aus zwei Teilsystemen, den Sensoren und den Clients/Bridges. Die Sensoren bestehen laut WuF aus mehreren, voneinander entfernt stehenden Antennen mit jeweils einer Steuereinheit, die üblicherweise im Gondelinneren montiert wird. Für Schleswig-Holstein und Hamburg konnte bereits ein vollständiges Sensornetzwerk realisiert werden, an welches nun beliebig viele Windenergieanlagen angeschlossen werden können.

Baumusterprüfung in Kürze erwartet
Die Windenergie und Flugsicherheit GmbH mit Sitz in Sehestedt wurde 2013 von der Denker & Wulf AG und Clemens Krips, Radarexperte und ehemaliger Fluglotse der Bundeswehr, gegründet. Das Unternehmen erwartet nun in Kürze den Abschluss der Baumusterprüfung des LightManagers.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen – Erneute Fristverlängerung durch die Bundesnetzagentur?
Nach § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) müssen Betreiber von Windenergieanlagen, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Windkraftanlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (BNK-Systeme) ausstatten. Mit der Festlegung durch die Bundesnetzagentur vom 20.10.2010 (BK6-19-142) hat die BNetzA die gesetzlich Frist vom 01.07.2020 um ein Jahr verlängert. Allerdings prüft die Beschlusskammer erneut, ob eine weitere Fristverlängerung erforderlich ist. Am 07.08.2020 hat die BNetzA gem. § 29 EnWG, § 85 Absatz 2 Nummer 1a, Absatz 3 EEG 2017 nun ein zweites Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen eröffnet. Darin stellt die Beschlusskammer Fragen zur Umsetzungsfrist zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 11.09.2020 eingereicht werden.

© IWR, 2020


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10.09.2020

 



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