Windindex.de

EU verbietet ab 2035 neue Pkw und Kleintransporter mit Verbrennungsmotor

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBrüssel - Der Straßenverkehr soll künftig mehr zum EU-Ziel Klimaneutralität beitragen. Mit der endgültigen Zustimmung des EU-Parlamentes für das Aus des Verbrennungsmotors für Neuwagen im Jahr 2035 wurde nun ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg erreicht.

Gesten (24.02.2023) hat das EU-Parlament grünes Licht für die neuen CO2-Reduktionsziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ gegeben. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass ab 2035 keine Autos mit Diesel- und Benzinmotor mehr neu zugelassen werden dürfen. Bei dem Votum ging es um die formelle Zustimmung über eine Einigung zwischen Parlament und Mitgliedstaaten vom Oktober 2022. Nach der Schlussabstimmung im Plenum muss nun auch der Rat den Text förmlich billigen. Kurz darauf soll er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Aus für Verbrenner schafft klaren Rahmen für Ausbau der Elektromobilität
Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission als Teil des Pakets „Fit für 55“ einen Gesetzesvorschlag für eine Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaschutzziele für 2030 und 2050 erreicht.

Gestern billigten die Abgeordneten des EU-Parlamentes mit 340 zu 279 Stimmen bei 21 Enthaltungen die mit dem Europäischen Rat im Oktober erzielte Einigung auf überarbeitete CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die an die ehrgeizigeren Klimaschutzziele der EU angepasst wurden.

Die neuen Regeln sollen den Weg zum CO2-Flottenziel der EU ebnen. Demnach sollen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei werden, d.h., Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent zu reduzieren. Zwischenziel bis 2030 ist es, die Emissionen bei Neuwagen um 55 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen um 50 Prozent zu senken.

„Europa meldet sich zurück im Rennen um die reichweitenstärksten Batterien und modernsten Autos. Denn jetzt haben wir einen klaren Rahmen für die Autoindustrie gesetzt, der Kurs auf die Elektromobilität nimmt. Die Industrie braucht Planungssicherheit - und diese geben wir ihr: Der Verbrenner ist Geschichte, ab 2035 werden keine mehr zugelassen“, begrüßt Michael Bloss, der klimapolitische Sprecher der Grünen und Verhandlungsführer für die Grünen im EU-Parlament, die jetzt erzielt Einigung.

Übersicht über die zentralen Vereinbarungen von EU-Parlament und Rat
Folgende Kernziele wurde bei den Abschlussverhandlungen zwischen Parlament und Rat beschlossen:

Für Pkws gilt ab 2035 eine Zielvorgabe von null Prozent CO2-Ausstoß, Basisjahr ist 2021. Als Zwischenziele werden ergänzend die Vorgaben für 2030 für Pkw und Kleintransporter erhöht. Bei Pkw erfolgt eine Anhebung des CO2-Reduktionsziels gegenüber 2021 von -37,5 Prozent auf -55 Prozent und bei Kleintransportern von -31 Prozent auf -50 Prozent.

Der bisherige Anreizmechanismus belohnt Hersteller, die mehr emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge verkaufen, d.h. Fahrzeuge, die keine oder höchstens 50 g CO2/km emittieren, etwa Elektrofahrzeuge oder leistungsstarke aufladbare Hybridfahrzeuge. Dieser Mechanismus wird nun an erwartete Absatztrends angepasst. Von 2025 bis 2029 liegt der Richtwert dafür bei 25 Prozent für den Verkauf von neuen Pkw und bei 17 Prozent für neue leichte Nutzfahrzeuge. Ab 2030 werden keine Anreize dieser Art mehr gesetzt. Die Kommission will zudem im dritten Quartal 2023 einen Vorschlag zur Erhöhung des Anteils von emissionsfreien Fahrzeugen in öffentlichen und privaten Unternehmensflotten vorlegen.

Der Bonus, den Hersteller erhalten können, wenn sie "Öko-Innovationsmaßnahmen" durchführen, wird von 7 g CO2/km bis 2024 auf 6 g CO2/km für den Zeitraum 2025 - 2029 und auf 4 g CO2/km für den Zeitraum 2030 - 2034 sinken.

Automobilhersteller, die pro Kalenderjahr nur kleine Mengen produzieren, d.h. zwischen 1.000 bis 10.000 neuen Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeige, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Hersteller, die weniger als 1.000 Neufahrzeuge pro Jahr produzieren, sind auch in Zukunft davon ausgenommen.

Um eine gemeinsame EU-Methode für die Bewertung und Berichterstattung von Lebenszyklus-CO2-Emissionen festzulegen, ist es vorgesehen, dass die Kommission bis 2025 delegierte Rechtsakte erlässt. Auf freiwilliger Basis können die Hersteller der Kommission ab Juni 2026 über die Lebenszyklus-CO2-Emissionen berichten. Die bestehende Methodik zur Einhaltung der Zielvorgaben wird dadurch jedoch nicht ersetzt.

Im Rahmen des Gesamtpakets hat das Parlament den deutschen Erwägungsgrund zu E-Kraftstoffen (synthetische Kraftstoffe) akzeptiert. Darin wird die Kommission aufgefordert, "einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen nach 2035 zu unterbreiten, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, die mit dem EU-Recht in Einklang stehen, nicht in den Anwendungsbereich der Flottenstandards fallen und mit dem Ziel der Klimaneutralität der Union übereinstimmen".


© IWR, 2023


Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft



Stellenangebot EWR Aktiengesellschaft (Walldorf): Geschäftsführer (m/w/d)

Profil und Kontakt: Wirtschaftsförderungsges. Nordfriesland mbH - Projekt EE.SH
IONTech GmbH i.G. (Berlin) stellt ein: Projekt Manager (m/w/d) - Vertrieb von PV-Anlagen
Original PM: SUNfarming erweitert Partnerschaft mit HANSAINVEST Real Assets nach Polen

15.02.2023

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Nordex SE
Nordex Group erhält Auftrag über 336 MW in Südafrika
Deutsche Windtechnik AG
Deutsche Windtechnik startet unabhängigen Service für Windenergieanlagen in Belgien
BOREAS Energietechnik GmbH
BOREAS Energietechnik zieht gemeinsam mit ForTomorrow CO2-Zertifikate aus dem Verkehr